Medizinrecht

  • Rechtsberatung für Betreiber medizinischer Einrichtungen
  • Beratung im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern
  • Geltendmachung und Beitreibung von Ansprüchen, die sich aus einer nicht nach den aktuellen Regeln der ärztlichen Praxis erfolgten Behandlung ergeben (so z. B. Schadensersatz für gesundheitliche Einbußen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Minderung der Lebensqualität, Verlust von Rentenansprüchen bei Erwerbsunfähigkeit, Entschädigung der Hinterbliebenen, Erstattung immaterieller Einbußen im Zusammenhang mit der erlittenen Schädigung der Gesundheit)
  • Vertretung vor Gericht

Im Kontext ihrer fachlichen Ausrichtung erbringt die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Alexander Bělohlávek Rechtsdienstleistungen insbesondere in Form der Vertretung in Verfahren vor Gerichten und anderen Stellen, der Erteilung rechtlicher Ratschläge, der Abfassung von Urkunden und der Ausarbeitung juristischer Analysen.

Diese Rechtsdienstleistungen werden auf der Grundlage des tschechischen Rechtsanwaltsgesetzes (Ges. Nr. 85/1996 Slg., i. d. g. F.) erbracht.

Die rechtlichen Beziehungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant richten sich – vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung in Schriftform – ausschließlich nach dem tschechischen Recht.

In denjenigen Rechtsbereichen, in denen sich die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Alexander Bělohlávek selbst nicht spezialisiert, sind wir in der Lage, qualifizierte Rechtsdienstleistungen durch mit uns zusammenarbeitende Fachanwälte zu besorgen.