Handelsgesellschaften

  • Entwurf einer Gesellschafts- bzw. Konzernstruktur und Prüfung bestehender Strukturen
  • Gründung aller Arten von Handelsgesellschaften, einschl. Entwurf der Gründungsdokumente und Kommunikation mit Behörden und Gerichten im Zusammenhang mit der Gründung (so z. B. mit dem Gewerbeamt und mit dem Registergericht im Zusammenhang mit der Eintragung der neu gegründeten Gesellschaft ins Handelsregister)
  • Entwurf von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen für die Mitglieder der Führungsgremien von Handelsgesellschaften
  • Abhaltung von Gesellschafter-/Hauptversammlungen
  • Vertretung der Mandantschaft auf Gesellschafter-/Hauptversammlungen
  • Übernahme von Gesellschaften, einschl. Entwurf der Transaktionsstruktur, rechtliche Due Diligence, Ausarbeitung und Verhandlung der Transaktionsdokumente, immer unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regulierung z. B. in den Bereichen Wettbewerbsrecht oder staatliche Beihilfe
  • gesellschaftsrechtliche Änderungen
  • beratender Beistand bei der Auflösung und Abwicklung von Gesellschaften

Im Kontext ihrer fachlichen Ausrichtung erbringt die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Alexander Bělohlávek Rechtsdienstleistungen insbesondere in Form der Vertretung in Verfahren vor Gerichten und anderen Stellen, der Erteilung rechtlicher Ratschläge, der Abfassung von Urkunden und der Ausarbeitung juristischer Analysen.

Diese Rechtsdienstleistungen werden auf der Grundlage des tschechischen Rechtsanwaltsgesetzes (Ges. Nr. 85/1996 Slg., i. d. g. F.) erbracht.

Die rechtlichen Beziehungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant richten sich – vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung in Schriftform – ausschließlich nach dem tschechischen Recht.

In denjenigen Rechtsbereichen, in denen sich die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Alexander Bělohlávek selbst nicht spezialisiert, sind wir in der Lage, qualifizierte Rechtsdienstleistungen durch mit uns zusammenarbeitende Fachanwälte zu besorgen.