Schuldrecht

  • Analyse der rechtlichen Situation bei bereits bestehenden schuldrechtlichen Beziehungen, einschl. der Verletzung bzw. Beendigung solcher Beziehungen; Vorschläge zum weiteren Vorgehen
  • Entwurf der bestmöglichen Vertragskonstruktion für eine breite Vielfalt von Transaktionen
  • Strategievorschläge und beratender Beistand im Zusammenhang mit dem Prozess der Aushandlung von Verträgen
  • Erstellung der Vertragsdokumente für Transaktionen; Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Vorschlägen der Gegenseite
  • Mandantenbetreuung in der abschließenden Phase des Vertragsschlusses
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus beendeten bzw. ungültigen Verträgen
  • Geltendmachung von Ansprüchen wg. einer Verletzung von Pflichten (z. B. Schadensersatz wg. Vertragsbruchs, Ersatz eines durch Produktmängel verursachten Schadens, Schadensersatz und Wiedergutmachung wg. fehlerhafter Entscheidungen oder Amtsfehlern)

Im Kontext ihrer fachlichen Ausrichtung erbringt die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Alexander Bělohlávek Rechtsdienstleistungen insbesondere in Form der Vertretung in Verfahren vor Gerichten und anderen Stellen, der Erteilung rechtlicher Ratschläge, der Abfassung von Urkunden und der Ausarbeitung juristischer Analysen.

Diese Rechtsdienstleistungen werden auf der Grundlage des tschechischen Rechtsanwaltsgesetzes (Ges. Nr. 85/1996 Slg., i. d. g. F.) erbracht.

Die rechtlichen Beziehungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant richten sich – vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung in Schriftform – ausschließlich nach dem tschechischen Recht.

In denjenigen Rechtsbereichen, in denen sich die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Alexander Bělohlávek selbst nicht spezialisiert, sind wir in der Lage, qualifizierte Rechtsdienstleistungen durch mit uns zusammenarbeitende Fachanwälte zu besorgen.