Energiewirtschaft

  • Beratung im Bereich gesetzliche Regulierung der Energiewirtschaft
  • Beratung im Zusammenhang mit der Finanzierung, der Errichtung, dem Betrieb und der Regulierung energiewirtschaftlicher Anlagen
  • Beratung betreffend den Abschluss von Verträgen von Marktteilnehmern am Markt für Energien und Energiequellen
  • Vertretung im Rahmen von Ermittlungs- und Verwaltungsverfahren vor dem Regulator / der Energieaufsichtsbehörde
  • Vertretung bei der Schlichtung von Streitigkeiten im Bereich Energiewirtschaft
  • Beratung in Sachen Wettbewerbsrecht und Preisregulierung

Im Kontext ihrer fachlichen Ausrichtung erbringt die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Alexander Bělohlávek Rechtsdienstleistungen insbesondere in Form der Vertretung in Verfahren vor Gerichten und anderen Stellen, der Erteilung rechtlicher Ratschläge, der Abfassung von Urkunden und der Ausarbeitung juristischer Analysen.

Diese Rechtsdienstleistungen werden auf der Grundlage des tschechischen Rechtsanwaltsgesetzes (Ges. Nr. 85/1996 Slg., i. d. g. F.) erbracht.

Die rechtlichen Beziehungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant richten sich – vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung in Schriftform – ausschließlich nach dem tschechischen Recht.

In denjenigen Rechtsbereichen, in denen sich die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Alexander Bělohlávek selbst nicht spezialisiert, sind wir in der Lage, qualifizierte Rechtsdienstleistungen durch mit uns zusammenarbeitende Fachanwälte zu besorgen.