Immobilien

  • Beurteilung des aktuellen rechtlichen Status von Immobilienvermögen und Vorschläge gegebenenfalls vorzunehmender Änderungen
  • Rechtsberatung im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften (Verkauf, Schenkung, Vermietung, Bestellung von Grundpfandrechten und Dienstbarkeiten, Finanzierung und Hypothekenkredite usw.), einschl. Entwurf der einschlägigen Vertragsunterlagen und Vertretung der Mandantschaft bei deren Verhandlung
  • Vertretung in Verfahren vor den Grundbuchämtern und anderen Stellen der öffentlichen Verwaltung im Zusammenhang mit der Eintragung ins Grundbuch
  • Vertretung in Gerichtsverfahren in Anknüpfung an Verfahren vor dem Grundbuchamt

Im Kontext ihrer fachlichen Ausrichtung erbringt die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Alexander Bělohlávek Rechtsdienstleistungen insbesondere in Form der Vertretung in Verfahren vor Gerichten und anderen Stellen, der Erteilung rechtlicher Ratschläge, der Abfassung von Urkunden und der Ausarbeitung juristischer Analysen.

Diese Rechtsdienstleistungen werden auf der Grundlage des tschechischen Rechtsanwaltsgesetzes (Ges. Nr. 85/1996 Slg., i. d. g. F.) erbracht.

Die rechtlichen Beziehungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant richten sich – vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung in Schriftform – ausschließlich nach dem tschechischen Recht.

In denjenigen Rechtsbereichen, in denen sich die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Alexander Bělohlávek selbst nicht spezialisiert, sind wir in der Lage, qualifizierte Rechtsdienstleistungen durch mit uns zusammenarbeitende Fachanwälte zu besorgen.