Die tschechische Fassung des Kommentars von Professor Bělohlávek zur Europäischen Insolvenzverordnung (Nr. 2015/848) erschien im Verlag C. H. Beck.

Die Praxis hat gezeigt, dass mehr als sechzig Prozent der Fälle auf Grund der Globalisierung, wie auch der Freizügigkeit ein internationales (grenzüberschreitendes) Element in Insolvenzangelegenheiten aufweisen, wenngleich dieses latent, oder schwer erkennbar ist. Bereits der Vorgänger der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2015/848 (Verordnung des Rates /EG/ 1346/2000) hat gezeigt, dass der Problemkreis des Insolvenzverfahrens in Europa ein Pfeiler, aber auch ein politischer Prüfstein der justiziellen Zusammenarbeit ist. Es geht dabei um einen der rechtlich und wirtschaftlich wichtigsten, aber auch kompliziertesten Bereiche. Außerdem ist bislang nur wenig bekannt, dass die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2015/848 über das Insolvenzverfahren ungeachtet dessen, ob in der Insolvenzsache ein sog. internationales Element identifiziert wurde, angewendet wird und ihre Anwendung als direkt anwendbare Vorschrift Vorrang vor der Insolvenzregelung nationalen Ursprungs hat. Die neue europäische Insolvenzverordnung, die auf seit Juni 2017 anhängige Verfahren Anwendung findet, enthält zudem zahlreiche dem tschechischen Recht, aber auch vielen anderen nationalen Rechtsordnungen unbekannte materiell-rechtliche sowie verfahrensrechtliche Institute und Mechanismen. Der Verlag C. H. Beck hat gerade den Kommentar von Professor Alexander J. Bělohlávek zu dieser Regelung (die Publikation  Europäisches und internationales Insolvenzrecht) herausgegeben. Die im breiteren Kontext der auf Insolvenzverfahren anwendbaren Standards vorgelegte Auslegung ist bislang der umfangreichste Kommentar, der in der Europäischen Union je zu dieser Problematik veröffentlicht wurde. Professor Bělohlávek widmet sich diesem Problemkreis mehr als ein Vierteljahrhundert und agiert  zugleich als Berater und Ausbildungsbetreuer an zahlreichen Stellen im In- und Ausland. In Kürze wird auch die Herausgabe der englischen Version dieses Kommentars in den Niederlanden, wie auch in weiteren Sprachen erwartet.