In der Festschrift anlässlich des Jubiläums von Professor dr. iur. Monika Pauknerová, CSc., DSc. hat man den Artikel von Professor Alexander J. Bělohlávek über „Prohibition to leave the country from the perspective of fundamental rights“ [Ausreiseverbot aus der Perspektive der Grundrechte] veröffentlicht.

Das Recht, das eigene Land zu verlassen, ist ein unveräußerliches Recht, das auf grundlegenden Menschenrechtsprinzipien beruht. Die Einschränkung dieses Rechts stellt einen erheblichen Eingriff in die Freizügigkeit der Person(en) dar. Gesetzliche Einschränkungen sind in Extremsituationen eine Ausnahme. Im Gegensatz zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten sind grundlegende Bürgerrechte, einschließlich der Freizügigkeit, unmittelbar anwendbar. Jede Ausnahme ist nur auf der Grundlage eines klaren und vorhersehbaren Verfahrens möglich, nach dem die Freizügigkeit eingeschränkt werden kann, einschließlich eines Verbots von Auslandsreisen. Eine solche Beschränkung als eine auf eine bestimmte Person individualisierte Beschränkung muss stets vom Gericht überprüfbar sein. Eine umfassende Intervention ist sowohl aus der Perspektive der Bürgerrechte als auch des Völkerrechts inakzeptabel. Der Inhalt der Freiheit, das Territorium des Landes, einschließlich seines eigenen Staates, zu verlassen, ist sehr breit gefächert. Dieses Recht kann weder an Bedingungen geknüpft noch an die Dauer des Auslandsaufenthalts geknüpft werden.

Dieses Recht jedes Einzelnen steht auch im Einklang mit der Verpflichtung des Staates, solche Reisen zu erlauben. Das von der tschechischen Regierung am 13. März 2020 angeordnete Verbot der Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik für tschechische Staatsbürger und Personen anderer Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz in der Tschechischen Republik haben, stellt nach nationalen und internationalen Maßstäben einen wesentlichen Eingriff in die Bürgerrechte dar, enthält weder ein ausreichendes noch grundsätzlich ein Argument und beruht auch nicht auf einer klaren Rechtsgrundlage. Es ist eine Verweigerung grundlegender Prinzipien der Bürgerrechte, die sowohl national als auch global nicht im Geringsten haltbar sind. Dies war eine beispiellose Zurschaustellung willkürlicher Macht der Regierung.

220514-01_02-TravelBan-ConstitutionalPerspective.pdf