Am 1. April 2021 erschien in der Zeitschrift des Instituts für Staats- und Rechtswissenschaften der tschechischen Akademie der Wissenschaften „Právník“ („Jurist“) Artikel von Professor Alexander Bělohlávek zur „Teilunwirksamkeit der Rechtsgeschäfte im tschechischen Recht“

Am 1. April 2021 erschien in der Zeitschrift des Instituts für Staats- und Rechtswissenschaften der tschechischen Akademie der Wissenschaften „Právník“ („Jurist“) Artikel von Professor Alexander Bělohlávek zur „Teilunwirksamkeit der Rechtsgeschäfte im tschechischen Recht“

Die Teilunwirksamkeit von Rechtsgeschäften ist im tschechischen Recht in der Bestimmung 576 des tschechischen BGBs geregelt. Diese Bestimmung legt konkrete Bedingungen fest, unter denen diese Vorgehensweise anwendbar ist, genauer gesagt, unter welchen Bedingungen ein Rechtsgeschäft in seiner Gesamtheit und nicht nur teilweise unwirksam ist. Die Nichtigkeitserklärung eines Rechtsgeschäftes im Ganzen hat jedoch häufig erhebliche Auswirkungen auf die Rechtssicherheit und die angemessenen Erwartungen der Parteien. Daher ist dieses Konstrukt mit größtmöglicher Vorsicht anzuwenden und nur in wirklich äußersten Fällen, in denen die Anwendung einer nur Teilunwirksamkeit aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist. Der Beitrag bemüht sich, die Grundprinzipien des Begriffs der Teilunwirksamkeit zu klären und mit den früheren Rechtsvorschriften (vor dem BGB in Kraft ab 1. Januar 2014) sowie mit ausgewählten ausländischen Gesetzen zu vergleichen. Ziel des Beitrags ist es auch, sich auf die Probleme im Zusammenhang mit der Nichtigkeitserklärung eines Rechtsgeschäftes im Ganzen zu konzentrieren, die vom theoretischen Ausgangspunkt aus gehen und praktische Beispiele anführt. Probleme im Zusammenhang mit diesem Phänomenon betreffen insbesondere die Praxis des Obersten Gerichtes und anderer Gerichte der Tschechischen Republik, die in diesem Bereich rechtlich nicht gerade kohärent ist. Mit diesem Artikel erklärt der Autor insbesondere die Ambitionen, warum das tschechische Recht sowie ausländische Gesetze und internationales Umfeld zunehmend auf Teilunwirksamkeit ausgerichtet sind.

Castecna_neplatnost.pdf